Beschleunigte Grundqualifikation / Fachrichtung Personenverkehr
Vorteile
Sie erwerben alle gem. Anlage 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung geforderten Kenntnisse und werden optimal auf die theoretische Prüfung verbereitet
Hintergrund
Die Ansprüche an Kraftfahrer/innen im Personen- und Güterverkehr sind dauernd am steigen, sodass alleine der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufs des Berufskraftfahrers nicht mehr genügt. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und damit auch der Sicherheit der Fahrer/innen hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle EU-Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinsamer Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u.a., dass alle Personen, die ihren Busführerschein nach dem 10.09.2008 erwerben und diesen gewerblich für die Personenbeförderung nutzen wollen, zusätzlicheine sogenannte Grundqualifikation nachweisen müssen. Mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres kann der Nachweis im Rahmen einer sogenannten "Beschleunigten Grundqualifikation" (Teilnahme am Unterricht und IHK-Prüfung) erbracht werden.
Zielgruppe
Personen ab 21 Jahren, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem 10.09.2008 erworben haben und somit der gesetzlichen Pflicht zur zusätzlichen Grundqualifikation unterliegen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen wollen.
Voraussetzung
Mindestalter: 21 Jahre
Der vorherige Erwerb der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Besonderheiten
Vor dem Erreichen des 23. Lebensjahres darf man mit dem Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation nur im Linienverkehr bis 50 km arbeiten. Erst mit dem Erreichen des 23. Lebensjahres ist es gestattet, auch im Gelegenheitsverkehr tätig zu werden.
Inhalte:
Vermittlung der Kenntnisse gem. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrF-QV) vom 14.August 2006:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens (ökonomische Fahrweise)
- Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, sowie Dienstleistungslogistik
- Ergonomie und Schutz der Gesundheit
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
- Fachkunde Personenverkehr
- Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs
- Image des Unternehmens und Orientierung am Kunden
- Sicherheit der Fahrgäste
- Arbeits- und Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Vorbeugung von Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Richtige Einschätzung und Verhalten bei Unfällen und Notfällen
- technische Merkmale der Fahrzeuge
- Praxis Fahren
Abschluss
Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Unterrichtsteilnahme; IHK-Prüfungszeugnis "Beschleunigte Grundqualifikation".
Dauer
ca. 5 Wochen
Termine
auf Anfrage
Kompetenz unseres Lehrpersonals
Der Kursleiter ist Fahrlehrer aller Klassen (Schwerpunkt Nutzfahrzeuge) und Kraftverkehrsmeister mit jahrelanger und fortlaufender Berufserfahrung im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr. Daneben arbeitet er in der Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern und Kraftverkehrsmeistern. Alle unsere Lehrkräfte sind Lkw-/Bus-Fahrlehrer oder Industriemeister Kraftverkehr.